|
Home HSchG Whistleblowing Kontakt
Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) verpflichtet auch Unternehmen zur Einrichtung interner Meldekanäle, damit Hinweisgeber vertraulich an diese Verdachtsmomente über Verstöße melden können. Diese Hinweisgeber werden durch das HSchG besonders geschützt.
Für die Wildenhofer Spedition und Transport GmbH haben wir ein Meldesystem eingerichtet. Dieses wird durch eine externe Firma professionell betrieben und gewährleisten höchste Vertraulichkeit.
Bestehen nachweisliche Verdachtsmomente zu Rechtsverletzungen zu nachfolgenden Rechtsmaterien können Sie hier den Meldeprozess starten!
- Öffentliches Auftragswesen,
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Produktsicherheit und -konformität,
- Verkehrssicherheit,
- Umweltschutz,
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit,
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
- öffentliche Gesundheit,
- Verbraucherschutz,
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (im Wesentlichen Korruptionsstrafbestimmungen),
- Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union,
- Verletzungen von Binnenmarktvorschriften im Sinne von Art. 26 Abs. 2 AEUV, Verletzungen von Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen und Verletzungen von Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuervorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.
|
|