Die temperaturgeregelte Abgabe von Heizöl extra leicht aus Tankaufbauten von Fahrzeugen wurde nunmehr durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit geregelt.
Diese Verordnung finden Sie hier zum Download.
Sie ist am 30. Juni 2008 im Bundesgesetzblatt 223/ Teil 2 veröffentlicht worden und in Kraft getreten.
In dieser Verordnung sind auch Übergangsbestimmungen vorgesehen, die vorsehen,
dass Tankfahrzeuge, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung bereits behördlich zugelassen waren, den Bestimmungen dieser Verordnung erst bis spätestens zwei Jahre nach
In-Kraft-Tretens dieser Verordnung entsprechen müssen.
Das heißt, dass eben Tankfahrzeuge, die vor dem 30. Juni 2008 zugelassen worden sind, zwei Jahre Zeit haben, dieser Verordnung über die temperaturgeregelte Abgabe von Heizöl zu entsprechen.