EORI-Nummer bei Zollabfertigungen

Ab dem 01. Juli 2010 ist für Wirtschaftsbeteiligte bei der Zollabfertigung verpflichtend die EORI-Nummer anzugeben. Sollten Sie noch nicht im Besitz einer solchen "ID-Nummer" sein, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag an das Bundesministerium für Finanzen (kurz BMF) mit folgendem Link zu stellen.

 

https://www.bmf.gv.at/zoll/fuer-unternehmen/eori-antragsverfahren/eori-antragsverfahren.html

 

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